Ich helfe unseren Vereinsmitgliedern gem. StBerG, wenn sie neben
Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit
- nicht mehr als 9.000 / 18.000 € Einnahmen aus anderen Einkunftsarten (wie z. B. Vermietung)
- keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder anderer selbständiger Tätigkeit
- keine umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte
haben. |